Die Schulhelfer_innen tragen entscheidend dazu bei, den Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung durch Maßnahmen der ergänzenden schulischen Pflege und Hilfe einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß §2 Schulgesetz zu sichern. Das Angebot der ergänzenden schulischen Pflege und Hilfe leistet somit einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Schulentwicklung. Beispiel.